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Steuervorteile

Denkmalimmobilie und Denkmalschutz Abschreibung, AfA

 

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Steuervorteil Denkmalschutz Immobilie

 

 

Der in Deutschland geltenden Denkmalschutz erfordern eine strenge Umsetzung der Auflagen während der Renovierungs- und Sanierungsarbeiten. Hierzu zählen zum Beispiel die hohe Qualität der Baumaterialien, um die entsprechenden Richtlinien zu erfüllen. Die  Denkmlaschutzbehörde überwacht deren Einhaltungregelmäßig über die gesamte Modernisierungs- und Bauphase. Erst nach der Fertigstellung wird jedes einzelne Gewerk von der Denkmalschutzbehörde bestätigt und mit einemStempel versehen. 

 

Erst damit ist dann die Voraussetzung gewährleistet für eine AfA (= Absetzung oder  Abschreibung) für bis zu er 12 Jahre nach § 7i EStG

 

 

Diese Steuervorteile einer denkmalgeschützten Immobilie ergeben sich aus den normalen Abschreibungen einer Immobilie je nach Baujahr und aus den speziellen Vorteilen (Sonder AfA, Denkmal AfA), die durch die Einstufung als Denkmal entstehen, wodurch auch die Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind. Zu beachten ist allerdings, dass die steuerliche Berücksichtigung erstmals im Jahr der Fertig- stellung erfolgt. Die gesamten Sanierungskosten sind außerdem nur dann anzusetzen, wenn der Erwerb vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgt ist. Späterer Erwerb mindert den Anteil der Sanierungskosten.

 

 

Der Käufer einer Denkmalimmobilie kann durch die Denkmalschutz AfA jährlich hohe Anteile der Sanierungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

 

 

So werden bei einer denkmalgeschützten Immobilie alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung angefallen sind, auf besondere Weise anerkannt.

Je nach späterer Nutzung können Selbstnutzer diese Kosten zu 90% gleichmäßig verteilt auf 10 Jahre steuerlich geltend machen, während Kapitalanleger diese Kosten sogar in voller Höhe über 12 Jahre ansetzen können. Dabei werden in den ersten 8 Jahren jeweils 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7% steuerlich berücksichtigt. Je höher der Sanierungskostenanteil bei einem Baudenkmal ist, desto höher sind auch die als Werbungskosten anzusetzenden Beträge für den Käufer.

 

In jedem Fall sollte eine individuelle Prüfung, und Beratung durch fachkundige Personen Ihres Vertrauens und/oder Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen. Hier unterstützen wir ebenfalls gerne.

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